Förderung
Stand: Juli 2010
BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen, sowohl im Alt- wie auch im Neubau attraktive Förderungen.
Übersicht der aktuellen Förderbedingungen und -angebote als pdf zum Download:
KfW
Über die KfW im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien (Programmteil
Premium) sind förderfähig:
Die Errichtung und Erweiterung von
a.) automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung mit mehr als 100 kW Nennwärmeleistung,
b.) Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die kombinierte Wärme- und Stromerzeugung,
c.) Nahwärmenetze, die mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden,
d.) besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien:
- große Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche,
- große Wärmespeicher ab 20 m³,
- Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität,
- Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas.
Nähere Informationen zum KfW-Programm Erneuerbare Energien finden Sie auf der offiziellen Webseite der KfW, Infos zur Förderung großer Solarkollektoren finden Sie auf dem KfW-Merkblatt.



